Der LL.M. (Master of Laws) ist ein international anerkannter rechtswissenschaftlicher Postgraduierten-Abschluss. Im Grundsatz ist ein LL.M.-Studium ein einjähriges Vollzeitstudium. Der LL.M. bietet Studierenden und Praktikern die Gelegenheit sich in diversen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Wirtschaftsrecht, dem Steuerrecht oder dem Völkerrecht zu spezialisieren. Insbesondere international ausgerichtete Kanzleien hegen großes Interesse an Bewerbern, die einen LL.M.-Abschluss vorweisen können, steht dieser für eine fortgeschrittene und spezialisierte Rechtsausbildung sowie eine ausgezeichnete Qualifikation für die Arbeit in einer international orientierten Umgebung.
In den meisten Ländern ist der LL.M.-Abschluss lediglich eine Zusatzqualifikation; viele entscheiden sich vor diesem Hintergrund gegen ein LL.M. Studium. Ein LL.M.-Abschluss ist grundsätzlich keine Praxiszulassung. Meist bedarf es dazu zunächst einen anderen Rechtsabschluss, wie zum Beispiel einen Bachelor of Laws (LL.B.) in Großbritannien oder einen Juris Doctor (J.D.) in den USA. Darauf folgt eine Zulassungsprüfung, wie beispielsweise das Zweite Staatsexamen in Deutschland oder das Bar Exam in den USA. Der allgemeine Lehrplan in einem LL.B.- oder J.D.-Studium ist darauf ausgerichtet allgemeine und grundlegende juristische Fähigkeiten zu vermitteln. Das LL.M.-Studium ist dagegen im Grundsatz ein Aufbaustudium, das vor allem die Spezialisierung in einem bestimmten Rechtsgebiet ermöglicht. Einige Universitäten nehmen sogar Studenten ohne rechtswissenschaftlichen Hintergrund in ihr LL.M. Programm auf – auch wenn meist aber verlangt wird, dass ein Grundstudium in einem der Rechtswissenschaft verwandten Gebiet, oder einem rechtswissenschaftlichen Teilgebiet abgeschlossen wurde.
Die Voraussetzungen für die Verleihung des LL.M.-Abschlusses variieren meist je nach Universität. Forschungsorientierte LL.M.-Programme setzen das erfolgreiche Verfassen einer Abschlussarbeit voraus. Andere LL.M.-Programme sind kursbasiert. Die meisten LL.M. Programme verbinden dagegen Kurse mit der Forschung. Vielfach werden auch Teilzeit-Programme angeboten, die insbesondere für Berufstätige von Interesse sein können.
Interessierte Studenten sollten sich darüber im Klaren sein, dass es keine allgemeingültige Definition für „den“ LL.M. gibt. Unterschiedlichen Institutionen in den unterschiedlichen Regionen der Welt legen ein unterschiedliches Verständnis von dem LL.M. zugrunde. Insbesondere in den USA und Deutschland, ist ein LL.M.-Programm darauf ausgelegt ausländischen Juristen allgemeine Rechtsprinzipien des jeweiligen Landes zu vermitteln. Solche Programme können also insbesondere hilfreich für diejenigen Juristen sein, die mit dem Gedanken spielen die Rechtsordnung zu wechseln, in einem anderen Land zu praktizieren, oder nur den eigenen Rechtshorizont um eine multinationale Dimension zu erweitern. Zu beachten gilt es allerdings, dass der LL.M.-Abschluss nicht automatisch mit der Zulassung zur Anwaltsprüfung verbunden ist. Beispielsweise lassen in den USA einige Bundesstaten Kandidaten zum Bar Exam nur dann zu, wenn sie einen J.D.-Abschluss vorweisen können; andere US-amerikanische Bundestaaten dagegen lassen ausländische Juristen auch mit einem LL.M.-Abschluss zu.
LL.M. ist ein Akronym für das lateinische Legum Magister, das als Master der Rechte zu übersetzen ist. Auf Latein wird die Pluralform eines Wortes durch die Wiederholung des Buchstabens abgekürzt. Das „LL“ steht also für „Rechte“. Legum ist die Pluralform des lateinischen Wortes lex, das „spezielles Recht“ bedeutet – im Gegensatz zu dem allgemeineren Konzept, das das Wort jus verkörpert, aus dem sich das Wort juris und das moderne Englische Wort justice ableitet.
Im Folgenden finden sich weitere allgemeine Informationen über LL.M.-Programme.
Auf LLM GUIDE ist ebenfalls zu finden: